Wissenswertes


Was ist rEgistrA?

rEgistrA ist eine Software-Registrierkassa: Mit Hilfe des Programms rEgistrA wird ein Computer, Laptop oder Notebook (zumeist gemeinsam mit einem Drucker) zur Registrierkassa und einem leistungsfähigen Belegerstellungs- und -verwaltungsprogramm.


Wo finde ich Hilfetexte und Dokumentation zu rEgistrA?

Die Hilfetexte sind im Menue "?" direkt in rEgistrA aufrufbar. Zum anderen kann im Downloadbereich die aktuelle Dokumentation angesehen und heruntergeladen werden: rEgistrA - Download


Welche Betriebssysteme sind notwendig?

Entwickelt haben wir rEgistrA mit Windows 10 und Windows 11. Inwieweit ältere - mittlerweile auch nicht mehr mit Sicherheitsupdates versehene Betriebssysteme - weiter verwendbar sind, testen wir nicht mehr. Für die Unterstützung der technischen Sicherheitseinrichtung gemäß Registrierkassenverordnung (RKSV) war bei den letzten durchgeführten Tests minimal Windows Vista notwendig. Ansonsten lief alles auch unter Windows XP.
Wir raten jedoch dringend dazu aktuelle Windows-Betriebssysteme zu verwenden.


Welche Ausstattung benötigt ein PC für den Betrieb von rEgistrA?

Nichts Besonderes. Solange das Betriebssystem Windows läuft, funktioniert in der Regel auch rEgistrA problemlos. Für Sicherungen verwenden wir die Windows-Komponente "robocopy" und für die technische Sicherheitseinrichtung muss ein USB-Anschluß verfügbar sein.


Wie können wir eine Lizenz für rEgistrA erwerben?

Informationen hierzu haben auf nachfolgender Seite zusammengestellt: Bestellung

Woraus besteht die ab 2017 für Registrierkassen notwendige "Technische Sicherheitseinrichtung"

  • Chipkarte mit qualifiziertem Signaturzertifikat.
  • Kartenleser zum Lesen obiger Chipkarte. In der Regel ein einfacher USB-Kartenleser, sei es in der Bauart für eine Chipkarte oder in einer Bauart in der Größe eines USB-Sticks in den nur der Chip aus der Chipkarte eingebracht ist.
  • Einem QR-Code auf dem Beleg, der verschlüsselt und signiert sicherstellen soll, dass die Aufeinanderfolge der Belege nicht manipuliert wurde.
  • Einem erweiterten, in sich verketteten Datenerfassungsprotokoll.

Gibt es Support?

Wir bieten einerseits kostenfreien Support über unsere Mailadresse support@registra.at an und andererseits auf Wunsch persönliche und kompetente Unterstützung via Telefon und Fernwartung. Wenn Sie hier einen Wunsch haben, bitte einfach um Kontaktaufnahme über support@registra.at.


Wie sind die Updates geplant?

Sobald ein Update verfügbar ist, werden wir alle in unserem Newsletter Eingetragenen jeweils via E-Mail informieren.


Wie kann ich rEgistrA von einem PC auf einen anderen (neuen) übertragen?

Der PC-Wechsel ist unkompliziert: Einfach die komplette Installation vom alten PC (oder aus der Sicherung) 1:1 auf den neuen PC kopieren (namensgleiches Verzeichnis und Laufwerk ist empfohlen) und DANACH das aktuelle rEgistrA Setup für das gleiche Verzeichnis auszuführen.


Wann muss ich eine Registrierkassa haben?

Vereinfacht muss zweierlei erfüllt sein um ab 2016 registrierkassenpflichtig zu sein:

  1. Es muss ein Jahresgesamtumsatz von EUR 15000,- überschritten sein.
  2. Der Jahres-Barumsatz (dazu zählen auch Zahlungen via Kreditkarte und Bankomat) muss über EUR 7500,- liegen.

Sobald die obigen Bedingungen erfüllt sind, muss eine Registrierkassa verwendet werden.
Unabhängig davon gilt die Einzelaufzeichungspflicht (=laufend und tägliches Erfassen der Betriebseinnahmen und -ausgaben) und die Belegerteilungspflicht (=für jeden Barumsatz muss ein Beleg erstellt und vom Kunden entgegengenommen werden).
Ab 01.04.2017 ist zur Erfüllung der Registrierkassenpflicht die Verwendung der technischen Sicherheitseinrichtungen gemäß RKSV verpflichtend (Signaturkarte, Kartenleser, QR-Code, ...).


Muss ich für den Betrieb der Registrierkassa online sein?

Bei rEgistrA ist dies nicht notwendig. Es ist für den Betrieb keine Internetverbindung notwendig. Auch werden keine Daten an das Finanzamt oder andere Stellen übertragen.


Kann ich rEgistrA im Netzwerk betreiben?

rEgistrA selber ist problemlos im Netzwerk betreibbar und ist auch für Mehrnutzerverwendung geeignet. Die Hardware für die "Technische Sicherheitseinrichtung" (sprich USB-Kartenleser) ist jedoch an ein Gerät gebunden. Es ist jedoch möglich EINE Kassa mit mehreren Arbeitsplatzen, die jeweils mit einer eigenen Sicherheitseinrichtung (=Kartenleser und Signaturkarte) versehen sind, zu betreiben. Mehr Information unter support@registra.at .


Brauche ich einen Drucker?

Für die Erfüllung der Belegerteilungspflicht muss ab 01.01.2016 ein Zahlungsbeleg ausgehändigt werden. Dies kann jedoch auch elektronisch geschehen. rEgistrA bietet hierzu die Belegzustellung via E-Mail an. Dazu ist jedoch dann zum Zeitpunkt der Erstellung des Belegs eine Internetverbindung notwendig, um der Unmittelbarkeit der Belegübergabe zu entsprechen.


Was kann rEgistrA nicht?

rEgistrA ist - als einfache Registrierkassa - keine komplette Buchhaltungssoftware und beinhaltet keine Lagerverwaltung. Über die Funktion der Registrierkassa hinaus ist es aber seite der Version 1.37 möglich das Zahlungsdatum von Überweisungen und Lastschriften/Einzügen zu verwalten.


Welche Schnittstellen zu anderen Programmen hat rEgistrA?

Es ist eine Importschnittstelle verfügbar um für vorhandene Warenverwaltungsprogramme Belege erstellen zu können.
Für den Export zu anderen Programmen erstellt rEgistrA Exportdateien im Format CSV, welche in Tabellenkalkulationen wie Microsoft-Excel oder Libreoffice-Calc verwendet werden können.
Weiters können Hobex-Kartenzahlungsterminals angesprochen werden. Bei Interesse daran oder an Schnittstellen zu anderen Programmen, bitte um Mail an support@registra.at.


Kann man rEgistrA mit einem Bondrucker verwenden?

Wir stellen Layouts für Bondrucker mit Breite 80mm und 58mm zur Verfügung. Andere Formate sind - wenn gewünscht - auch realisierbar.

Prüfung des Jahresbelegs

Gemäß Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) muss jeder Jahresbeleg geprüft werden. Die Vorgehensweise ist folgende:

  • Der Jahresbeleg wird - wie alle Monatsbelege - in rEgistrA automatisch erzeugt.
  • Mit der Belegcheck-App des Finanzministerium wird der QR-Code (vom ausgedruckten Beleg oder vom Bildschirm aus) durch das Mobiltelefon gescannt und geprüft. Das Prüfergebnis wird durch die App sogleich zurückgemeldet und kann auch in Finanzonline eingesehen werden.

Der Vorgang ist genau der gleiche wie bei der Prüfung des Startbelegs bei Inbetriebnahme der Registrierkassa. Falls diese Arbeiten bei Euch der Steuerberater erledigt, so wäre der Jahresbeleg rechtzeitig dem Steuerberater zu übermitteln. Die Prüfung des Startbelegs muss bis spätestens 15.02 des Folgejahres erfolgen!

Der Vorgang der Belegprüfung kann auch in unserem Hilfedokument 13.Inbetriebnahme RKSV Funktion unter Punkt 13.3.3 Prüfung des Startbelegs nachgelesen werden.

Mehr Informationen hierzu:
Erinnerung des Finanzministeriums
Information der Wirtschaftskammer WKO - Jahresbeleg
WKO - Videosammlung - hier ist Video 7 (Prüfen des Startbelegs) und - wenn der Authentifizierungscode im Mobiltelefon nicht mehr verspeichert ist - Video 6 (Anforderung eines Codes) interessant.


Verpflichtende Sicherung/Backup der Registrierkassa

Folgende Grundsätze gelten:

  • Zumindest 1x pro Quartal muss gesichert werden.
  • Die Sicherung muss auf einem externen Datenträger vorgenommen werden.
  • Die Unveränderbarkeit der Sicherung ist durch die Verkettung des Datenerfassungsprotokolls sichergestellt (d.h. es muss KEIN nur einmal beschreibbarer, abgeschlossener Datenträger verwendet werden).
  • Es müssen alle Daten seit der Inbetriebnahme der Kassa gesichert und verfügbar sein (=Vorliegen einer Komplettsicherung).
  • Die Sicherung der kompletten Kassendaten muss 7 Jahre über die Schließung der Kassa hinaus aufbewahrt werden.
  • Solange die kompletten Daten der Kassa vorliegen, dürfen vorhergehende Sicherungen überschrieben werden.

Wir raten deshalb (unverbindlich) zu folgender Vorgehensweise:

  • Mindestens zwei externe Datenträger (z.B. USB-Stick, USB-Festplatte) zur Sicherung vorsehen.
  • Die Sicherungsmedien getrennt vom Kassen-PC sicher aufbewahren und nur zum Zweck der Sicherung mit dem Kassen-PC verbinden.
  • Zur Sicherung die in rEgistrA vorgesehene Sicherungsprozedur verwenden (vgl. Hilfedokument 2. Erster Start/Konfiguration, Seite 7).
  • Regelmäßig - zumindest wöchentlich - sichern.

Falls Ihr weitere Fragen habt, bitte um ein Mail an support@registra.at

Die oben gemachten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und erfolgen ohne Gewähr.